.: Sturm, Staubiger, Heuriger :.
Sturm wird noch in Gärung befindlicher Neuer Wein bezeichnet. Anders als der je nach Region meist sehr beliebte Süßmost handelt es sich hierbei bereits um ein mehr oder weniger stark alkoholisches Getränk. Sturm kommt nur für kurze Zeit und in offenen, meist mit einer Folie bloß lose verschlossen Flaschen in den Handel. Wenn die Gärung langsam endet, wird der entstandene ungefilterte Wein als „Staubiger“ (...Wein) bezeichnet.
Der Jungwein wird traditionell zu Martini (am 11. November) „getauft“ und damit zum „Heurigen“, der von Gesetzes wegen noch bis zum 31. Dezember des Folgejahres so bezeichnet werden darf; danach wird er zwingend zum „Alten“. In der Steiermark ist für solchen Jungwein auch das Wort Junker gebräuchlich und ist als Bezeichnung Steirischer Junker geschützt.
Heuriger bezeichnet in Österreich neben dem genannten Wein auch die Buschenschank, die ihn vertreibt. Diese Bedeutung des Wortes, das ursprünglich die Selbstvermarktung des Jungweins durch den Winzer ausdrückte, ist allerdings nicht gesetzlich geschützt, so dass sich jeder Gastronomiebetrieb „Heuriger“ nennen kann.